Häufig gestellte Fragen 

An wen wende ich mich bei sprachlichen Problemen?

Beim Auftre­ten einer sprach­li­chen oder stimm­li­chen Störung oder Auffäl­lig­keit sollte der erste Weg zunächst zu einem Fach­arzt (HNO-Arzt, Kinder­arzt, Phonia­ter, Inter­nist, Neuro­loge) führen.

Dieser wird, falls er eine einge­hende Unter­su­chung und/oder Behand­lung für erfor­der­lich hält, eine ärzt­li­che Verord­nung über logo­pä­di­sche bzw. sprach­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung ausstellen.

Mit dieser Verord­nung geht es zu einer logo­pä­di­schen bzw. sprach­the­ra­peu­ti­schen Praxis nach Wahl.

Wie muss ich vorgehen, wenn mir logopädische Therapie verordnet oder empfohlen wurde?

Zunächst verein­ba­ren Sie einen Termin mit uns oder lassen sich auf unsere Warte­liste setzen. Erst wenn Sie einen Behand­lungs­ter­min haben, besor­gen Sie sich eine Verordnung.

Woher erhalte ich ein Rezept für eine logopädische Behandlung?

Eine Verord­nung erhal­ten Sie von Ihrem Hausarzt/Allgemeinarzt, Kinder­arzt, HNO-Arzt, Neuro­lo­gen oder Zahnarzt/Kieferorthopäden. 

Als Logo­pä­den dürfen wir ausschließ­lich auf ärzt­li­che Verord­nung hin thera­pie­ren. Brin­gen Sie die Verord­nung unbe­dingt zum ersten Termin mit. Ohne Rezept können wir keine Thera­pie beginnen.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Termine können Sie tele­fo­nisch unter 07422/244284 verein­ba­ren.
Hinter­las­sen Sie bitte eine Nach­richt mit Ihrem Namen und Ihrer Tele­fon­num­mer auf dem Anruf­be­ant­wor­ter.
Oder Sie nutzen das Kontakt­for­mu­lar oder Sie schrei­ben uns eine E‑Mail.
Wir melden uns schnellst­mög­lich zurück.

Wie lange ist ein Rezept gültig?

Zwischen dem Ausstel­lungs­da­tum des Rezep­tes und dem logo­pä­di­schen Erst­ter­min dürfen maxi­mal 14 Tage liegen. Verein­ba­ren Sie früh­zei­tig einen Termin für die logo­pä­di­sche Erst­un­ter­su­chung mit uns und klären Sie mit Ihrem behan­deln­den Arzt ab, dass Sie ein Rezept erhalten.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung und wie oft findet sie statt?

Jede Behand­lungs­pla­nung und Thera­pie­ein­heit orien­tiert sich an der Diagno­se­stel­lung des verord­nen­den Arztes sowie der logo­pä­di­schen Befund­er­he­bung. Ihr Arzt stellt je nach Störungs­bild EIN Rezept über 10 Thera­pie­ein­hei­ten aus. Eine Thera­pie­ein­heit dauert zwischen 30 und 60 Minu­ten und findet 1 – 2x wöchent­lich oder in Inter­val­len statt. Die gesamte Dauer einer Thera­pie ist unter­schied­lich und rich­tet sich nach Art und Ausprä­gung der vorlie­gen­den Störung.

 

Müssen wir zu Hause üben?

Ja! Wenn wir Ihnen Haus­auf­ga­ben mitge­ben, dann soll­ten diese auch erle­digt werden, um die Thera­pie best­mög­lich zu unter­stüt­zen bezie­hungs­weise den Behand­lungs­ver­lauf zu beschleunigen.

Was kostet die Therapie?

Die logo­pä­di­sche Behand­lung für Kinder und Jugend­li­che bis 17 Jahren ist grund­sätz­lich kosten­frei. Erwach­sene ab 18 Jahren müssen einen Eigen­an­teil in Höhe von zehn Prozent des Rezept­wer­tes plus zehn Euro pro Rezept selbst zahlen — außer Sie sind durch ihre Kran­ken­kasse befreit.

Müssen Zuzahlungen geleistet werden?

Für gesetz­lich versi­cherte Pati­en­ten bis zum 18. Lebens­jahr werden die Kosten durch die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen übernommen. 

Pati­en­ten, die älter als 18 Jahre sind, müssen eine Zuzah­lung leis­ten. Für jede Verord­nung müssen 10 € Verord­nungs­ge­bühr plus 10% vom Wert der Verord­nung zuge­zahlt werden. Sie bezah­len den Betrag an uns. Dieser wird uns von der jewei­li­gen Kran­ken­kasse bei der Abrech­nung wieder abgezogen.

Als Privat­pa­ti­ent schlie­ßen Sie zunächst mit uns einen Vertrag ab, bekom­men von uns eine Rech­nung und können diese dann bei Ihrer Kasse einrei­chen. Ob und welche Kosten Sie erstat­tet bekom­men, ist abhän­gig von Ihrem Versicherungsumfang.

Darf ich als Begleitperson dabei sein?
Beim Erstgespräch/Anamnese ist es wünschens­wert, wenn Sie als Eltern oder Begleit­per­son dabei sind. Im weite­ren Thera­pie­ver­lauf kommen die Kinder dann alleine in den Thera­pie­raum, während Sie in unse­rem Warte­zim­mer gemüt­lich Platz nehmen können. Am Ende jeder Stunde (5–10 Minu­ten) bekom­men Sie berich­tet, was gemacht wurde und was Sie daheim fort­füh­ren sollten.
Werden Hausbesuche durchgeführt?

Bei Bedarf und medi­zi­ni­scher Indi­ka­tion führen wir auch Haus­be­su­che durch. Diese können bei Ihnen zu Hause oder in pfle­gen­den oder inte­gra­ti­ven Einrichtungen/Tagesstätten statt­fin­den. Die Indi­ka­tion zum Haus­be­such muss vom Arzt fest­ge­stellt und auf der Verord­nung vermerkt sein. 

Achtung: Aus perso­nel­len Grün­den ist es uns momen­tan leider nicht möglich Haus­be­su­che durchzuführen.

Warum soll ich kurzfristig ausgefallene Termine selbst zahlen?

Alle Termine, die nicht bis 8.00 Uhr des glei­chen Tages abge­sagt werden (egal, ob Krank­heit, kurz­fris­tig einge­scho­be­ner Termin, kaput­tes Auto, etc…), werden Ihnen privat mit 30 Euro in Rech­nung gestellt. Die Kran­ken­kasse über­nimmt nur Termine, die tatsäch­lich statt­ge­fun­den haben. Für einen funk­tio­nie­ren­den Praxis­ab­lauf und die Ermög­li­chung des Thera­pie­an­ge­bo­tes sind wir davon abhän­gig, dass Sie Ihre Termine einhal­ten bzw. recht­zei­tig absagen.