Häufig gestellte Fragen
An wen wende ich mich bei sprachlichen Problemen?
Beim Auftreten einer sprachlichen oder stimmlichen Störung oder Auffälligkeit sollte der erste Weg zunächst zu einem Facharzt (HNO-Arzt, Kinderarzt, Phoniater, Internist, Neurologe) führen.
Dieser wird, falls er eine eingehende Untersuchung und/oder Behandlung für erforderlich hält, eine ärztliche Verordnung über logopädische bzw. sprachtherapeutische Behandlung ausstellen.
Mit dieser Verordnung geht es zu einer logopädischen bzw. sprachtherapeutischen Praxis nach Wahl.
Wie muss ich vorgehen, wenn mir logopädische Therapie verordnet oder empfohlen wurde?
Zunächst vereinbaren Sie einen Termin mit uns oder lassen sich auf unsere Warteliste setzen. Erst wenn Sie einen Behandlungstermin haben, besorgen Sie sich eine Verordnung.
Woher erhalte ich ein Rezept für eine logopädische Behandlung?
Eine Verordnung erhalten Sie von Ihrem Hausarzt/Allgemeinarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen oder Zahnarzt/Kieferorthopäden.
Als Logopäden dürfen wir ausschließlich auf ärztliche Verordnung hin therapieren. Bringen Sie die Verordnung unbedingt zum ersten Termin mit. Ohne Rezept können wir keine Therapie beginnen.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Termine können Sie telefonisch unter 07422/244284 vereinbaren.
Hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter.
Oder Sie nutzen das Kontaktformular oder Sie schreiben uns eine E‑Mail.
Wir melden uns schnellstmöglich zurück.
Wie lange ist ein Rezept gültig?
Zwischen dem Ausstellungsdatum des Rezeptes und dem logopädischen Ersttermin dürfen maximal 14 Tage liegen. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für die logopädische Erstuntersuchung mit uns und klären Sie mit Ihrem behandelnden Arzt ab, dass Sie ein Rezept erhalten.
Wie lange dauert eine Therapiesitzung und wie oft findet sie statt?
Jede Behandlungsplanung und Therapieeinheit orientiert sich an der Diagnosestellung des verordnenden Arztes sowie der logopädischen Befunderhebung. Ihr Arzt stellt je nach Störungsbild EIN Rezept über 10 Therapieeinheiten aus. Eine Therapieeinheit dauert zwischen 30 und 60 Minuten und findet 1 – 2x wöchentlich oder in Intervallen statt. Die gesamte Dauer einer Therapie ist unterschiedlich und richtet sich nach Art und Ausprägung der vorliegenden Störung.
Müssen wir zu Hause üben?
Ja! Wenn wir Ihnen Hausaufgaben mitgeben, dann sollten diese auch erledigt werden, um die Therapie bestmöglich zu unterstützen beziehungsweise den Behandlungsverlauf zu beschleunigen.
Was kostet die Therapie?
Die logopädische Behandlung für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren ist grundsätzlich kostenfrei. Erwachsene ab 18 Jahren müssen einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent des Rezeptwertes plus zehn Euro pro Rezept selbst zahlen — außer Sie sind durch ihre Krankenkasse befreit.
Müssen Zuzahlungen geleistet werden?
Für gesetzlich versicherte Patienten bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Patienten, die älter als 18 Jahre sind, müssen eine Zuzahlung leisten. Für jede Verordnung müssen 10 € Verordnungsgebühr plus 10% vom Wert der Verordnung zugezahlt werden. Sie bezahlen den Betrag an uns. Dieser wird uns von der jeweiligen Krankenkasse bei der Abrechnung wieder abgezogen.
Als Privatpatient schließen Sie zunächst mit uns einen Vertrag ab, bekommen von uns eine Rechnung und können diese dann bei Ihrer Kasse einreichen. Ob und welche Kosten Sie erstattet bekommen, ist abhängig von Ihrem Versicherungsumfang.
Darf ich als Begleitperson dabei sein?
Werden Hausbesuche durchgeführt?
Bei Bedarf und medizinischer Indikation führen wir auch Hausbesuche durch. Diese können bei Ihnen zu Hause oder in pflegenden oder integrativen Einrichtungen/Tagesstätten stattfinden. Die Indikation zum Hausbesuch muss vom Arzt festgestellt und auf der Verordnung vermerkt sein.
Achtung: Aus personellen Gründen ist es uns momentan leider nicht möglich Hausbesuche durchzuführen.